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Vorsorge

GESUNDHEITSVORSORGE (CHECK UP)

Bei gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 34 Jahren besteht einmalig die Möglichkeit für eine Gesundheitsvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen. Ab Vollendung des 35. Lebensjahres kann die Vorsorge alle drei Jahre durchgeführt werden.

DARMKREBSVORSORGE

Die Darmkrebsvorsorge erfolgt jährlich ab dem 50. Lebensjahr. Dazu wird eine Stuhlprobe beim Arzt abgegeben. Bei Männern ab 50 wird gleichzeitig eine Darmspiegelung empfohlen, bei Frauen erst ab 55 Jahren, da das Risiko für Darmkrebs bei Frauen geringer ist. Die Darmspiegelung muss erst nach 10 Jahren wiederholt werden, wenn der Befund unauffällig ist.

BAUCHAROTENANEURYSMA

Ab 65 Jahren kann einmalig auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse ein Bauchaortenaneurysma- Screening erfolgen. Ein Bauchaortenaneurysma sind Ausstülpungen der Bauchaorta, die im schlimmsten Fall reißen können.