Montag:
08:00 – 11:30 Uhr
16:00 – 18:00 Uhr
Dienstag:
08:00 – 11:30 Uhr
12:30 – 16:00 Uhr – nur nach Vereinbarung!
16:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 11:30 Uhr
16:00 – 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 13:00 Uhr
In bestimmten Lebenssituationen sind aufgrund des Arbeitsplatzes spezielle Beratungen und Belehrungen verpflichtend.
Bei Arbeiten mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen, die für Lebensmittel gebraucht werden oder mit diesen in unmittelbaren Kontakt kommt, ist seit 2001 eine Erstbelehrung verpflichtend. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Betroffene Berufsgruppen sind u.a.: Metzgereien, Gastronomie, Bäckereien uvm.
Die Gesundheitsbelehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Das Mutterschutzgesetz gilt für berufstätige, schwangere Frauen. Gerne beraten wir Sie zu den Verpflichtungen und Verbindlichkeiten im Rahmen des neuen Mutterschutzgesetzes.